Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Führerschein, Kaution. Neueinsteiger erster Tag maximal 200 ccm / 12 kW. Mietzeitüberschreitungen werden als volle Tage abgerechnet.
Fahrerlaubnis
Jeder der den Führerschein
Kl. 3 / B besitzt. Je nach Zulassungsvariante der Fahrzeuge kann u. U. die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrtstraßen untersagt sein. Wir informieren Sie gerne vor Ort.
Zudem hat die EU bewirkt, dass ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse
S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und
vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars,
gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen
Straßenverkehr Innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf
Kraftfahrstraßen und Autobahnen
Kaution
200,- /250,- Euro in bar zu
hinterlegen. Betrag wir nach Mietende - sofern schadensfrei - zurückerstattet.
Helmpflicht
Beim Quad- oder ATV-Fahren sollte schon alleine
aus Sicherheitsgründen immer ein Helm getragen werden sollte. Die
"offizielle" Regelung lautet, dass die Helmpflicht bei diesen
Fahrzeugen von der Zulassungsart abhängig ist (Länderspezifisch unterschiedlich). Wir informieren Sie gerne
persönlich darüber.
Beifahrer
In Deutschland z.B. gibt es keine allgemeingültige Regelung dafür, ob auf Quads/ATVs
zwei Personen zugelassen sind. Bei der Einzelabnahme durch den TÜV jedoch wird
festgelegt, ob Zweipersonen-Fahrten zulässig sind. In anderen Ländern gelten abweichende Regelungen. Wir informieren Sie gerne persönlich darüber.
Bekleidung
Wir empfehlen
wettertaugliche Bekleidung, festes Schuhwerk und das Tragen eines geeigneten Sturzhelms. Helme und wasserfeste Schutzkleidung können bei uns ausgeliehen werden.
Versicherung
Die Fahrzeuge sind
Vollkasko versichert und die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1000,- Euro.
Reinigung
Werden Mietfahrzeuge
verschmutzt zurückgegeben, wird ein Reinigungspauschale
von mind. 15,00€ in Rechnung gestellt.
Sonstiges
Aus versicherungstechnischen Gründen sind Geländefahrten bei freier Vermietung grundsätzlich untersagt. Sollten diese trotzdem unternommen werden wird die Kaution einbehalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind geführte Touren
Vorstehend genannte Bedingungen dienen nur zur Information und können aufgrund gesetzlicher Vorschriften Länder- / Stationsspezifisch abweichen.